Abnahme – wozu?
Sie haben in Ihren vier Wänden einen neuen Kaminofen in Betrieb genommen oder Ihre Heizung durch eine neue Anlage tauschen lassen. Nun möchte der Schornsteinfeger Ihre neue Anlage begutachten und Sie fragen sich, warum?
Auf Grund der extrem hohen Zahl an festgestellten Mängeln hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für jede neue errichte, sowie wesentlich geänderte Feuerunsanlage eine Bescheinigung vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger notwendig ist. Zudem befürworten nahezu alle Hersteller von Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteinen vor der Inbetriebnahme einer Feuerstätte eine Begutachtung durch den Bezirksschornsteinfeger. Auch achten die Versicherungen in einem Schadensfall auf eine mangelfreie Abnahmescheinigung.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beurteilt die neue Feuerstätte (gegebenenfalls, die gesamte Feuerungsanlage) ohne wirtschaftliche Interessen als neutrale Kontrollinstanz. Bei der Ausstellung einer positiven Abnahmebescheinigung übernimmt er als kompetenter Fachmann Verantwortung indem er die Betriebs ‑und Brandsicherheit der Feuerungsanlage sowie die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt.
Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger überprüft, begutachtet und bewertet zu Ihrer Sicherheit:
✓ Ist die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte ausreichend?
✓ Ist die Feuerstätte betriebs- und brandsicher?
✓ Können die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos abziehen?
✓ Ist der Schornstein bzw. die Abgasanlage ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher?
✓ Ist der Schornstein bzw. die Abgasanlage geeignet?
✓ Kann am Schornstein bzw. der Abgasanlage eine Versottung oder Durchfeuchtung entstehen?
✓ Sind die Brandschutzabstände eingehalten- von Feuerstätte/Verbindungsstück/Schornstein?
✓ Sind die Bauprodukte zugelassen?
Wichtig für den Schadensfall
Bitte bewahren Sie die ausgestellten Bescheinigungen sorgfältig auf. Ebenso die zur Feuerstätte bzw. Schornstein/Abgasanlage gehörenden Unterlagen (Zulassungen, Montage‑, Betriebsanleitungen, Rechnungen usw.) und notwendigen Bescheinigungen. Sie könnten eventuell bei einem Garantie– oder gar Schadensfall für Sie von hoher Wichtigkeit sein.
Die Gebühren der Abnahmetätigkeiten sind in der Gebührenverordnung des MVI (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur) Baden-Württemberg festgelegt. Sie beruht auf der Grundlage eines unabhängigen Wirtschaftsgutachtens. In regelmäßigen Abständen wird sie von der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Haus– und Grundbesitzervereinigung, dem Mieterschutzbund und dem Schornsteinfegerhandwerk überarbeitet. Die Rechnungsstellung sowie auch die durchgeführten Arbeiten werden regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert.