Terminvereinbarung –
Glück, Ruß und Zylinder
Kleine Geschichten zum Schornsteinfegerhandwerk
Das Kehrmonopol. Diese Sonderstellung wurde 2013 auf Druck der EU abgeschafft. Der Schornstein bleibt aber auch in Zukunft zum Teil in den Händen des Bezirksschornsteinfegers. Die offizielle Bezeichnung lautet nun Bezirksbevollmächtigter und nur er darf die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen durchführen.
Frank Bühler · Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Gebäudeenergieberater (HWK) · Geislinger Weg 18 · 89547 Gerstetten · Tel. 07323 - 9 53 92 52 · frank@buehler-schornsteinfeger.de

