Grundlagen der Feuerstättenschau – Was wird gemacht?
Die Feuerstättenschau ist eine Gesamtbeurteilung duch Inaugenscheinnahme sämtlicher Anlagen im Gebäude. Der § 14 Absatz 1 Schronsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) schreibt vor, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen (dazu zählen Schornstein/Abgasleitung, Feuerstätte, Verbindungsstück/Rauchrohr sowie die Verbrennungsluftversorgung) in den Gebäuden seines Bezirks, innerhab des Bestellungszeitraums von sieben Jahren zweimal persönlich besichtigt und die Betriebs-und Brandsicherheit prüft.
Da die Feuerstättenschau frühestens wieder im dritten Jahr durchgeführt werden darf, wird die Feuerstättenschau alle drei bis vier Jahre erfolgen.
Wozu dient die Feuerstättenschau?
Bei der Durchführung der Feuerstättenschau steht die Betriebs- und Brandsicherheit sowie der Umweltschutz im Mittelpunkt. Dazu prüft der Schornsteinfeger u.a. ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Des Weiteren dient die Feuerstättenschau dem Datenabgleich mit dem Kehrbuch und damit auch der korrekten Erstellung das Feuersättenbescheides.
Über das Ergebnis der Feuersättenschau wird dem Eigentümer des Grundstücks und der Räume eine Bescheinigung ausgestellt. Des Weiteren muss ein neuer Feuerstättenbescheid ausgestellt werden.
Was ist ein Feuerstättenbescheid und was steht darin?
Der Feuerstättenbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt und damit ein rechtsverbindliches Dokument. Er führt alle gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten auf, die an Ihren Feuerungsanlagen durchzuführen sind.
Auf der Basis der bei der Feuerstättenschau erhaltenen Daten listet der Bezirksschornsteinfeger im Feuerstättenbescheid in einer Tabelle auf, welche Arbeiten an welcher Feuerungsanlage in welchen Zeiträumen von einem Schornsteinfeger durchgeführt werden müssen. Diese Angaben sind für den Hauseigentümer verbindlich.
Der Feuerstättenbescheid enthält folgende Informationen:
✓ Auflistung der vorhandenen Feuersätten und der zugehörigen Abgasanlagen.
✓ Die daran durchzuführenden Arbeiten.
✓ Den Zeitraum, an dem diese erledigt werden müssen.
✓ Die geltenden Rechtsgrundlagen (z.B. KÜO, 1.BimSchV).
Wie oft wird die Feuerstättenschau durchgeführt?
Mit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wurden die Zeiträume – von bisher alle fünf Jahre – verkürzt. Seit 2013 muss innerhalb von sieben Jahren (die Dauer des Bestellungszeitraumes des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers) zwei Mal eine Feuerstättenschau mit einem zeitlichen Abstand von mindestens 3 Jahren erfolgen. Somit wird die Feuerstättenschau alle 3 bis 4 Jahre durchgeführt.
Gut zu wissen
Der Bezirksschornsteinfegermeister muss auf Grundlage der 1.BImSchV im Rahmen der Feuerstättenschau eine Messung der Holzfeuchte durchführen. Zudem überprüfen wir den ordnungsgemäßen, technischen Zustand des Ofens und das Brennstofflager. Die Verordnung enthält eine Liste mit den Brennstoffen, die in einer Kleinfeuerungsanlage zulässig sind. Holz muss lufttrocken sein, wenn es verbrannt wird (der Grenzwert von 25% für den Feuchtegehalt darf nicht überschritten werden). Der Feuchtegehalt des Holzes hat einen hohen Einfluss auf das Brennverhalten und damit auf die Schadstoffemissionen. Mit steigender Feuchte vermindert sich die Verbrennungsqualität und es entstehen unvollständig verbrannte Zwischenprodukte.
Die zwei Hauptbegriffe der Holzfeuchtemessung kurz erläutert:
Begriff | Erläuterung |
Wassergehalt | Die Masse des Wassers im Holz bezogen auf die Gesamtmasse des Holzes |
Feuchtegehalt | Die Masse des Wassers bezogen auf die Trockenmasse des Holzes. |
Beispiel | Ein Wassergehalt von 20 % entspricht einem Feuchtegehalt von 25 % |