Schornsteinreinigung –
regelmäßig ist notwendig.

Beu­gen Sie vor

Egal ob Holz, Koh­le, Erd­gas oder Heiz­öl ver­wen­det wird – bei jeder Ver­bren­nung ent­ste­hen Rauch, Abga­se, Ver­bren­nungs­rück­stän­de und hohe Tem­pe­ra­tu­ren. Vor allem bei fes­ten Brenn­stof­fen wie Holz, Koh­le und Pel­lets ent­ste­hen Ruß, unge­brann­te  Koh­len­stof­fe wie Glanz­ruß und teil­wei­se sehr hohe Tem­pe­ra­tu­ren. Eine regel­mä­ßi­gen Rei­ni­gung der Schorn­stei­ne ver­hin­dert nicht nur gefähr­li­che Betriebs­stö­run­gen  (wie Ver­puf­fun­gen, Abgas­rück­stau, o.ä.) der  ange­schlos­se­nen Feu­er­stät­ten son­dern beugt auch den gefürch­te­ten Schorn­stein­brän­den vor. Aus die­sem Grund , ist die Schorn­stein­rei­ni­gung in Deutsch­land  seit jeher gesetz­lich vorgeschrieben.

Anzahl der Kehrungen

Die Anzahl der Keh­run­gen wird in der gül­ti­gen Kehr- und Über­prü­fungs­ver­ord­nung (KÜO) geregelt.

Fes­te Brennstoffe Keh­run­gen / Kalenderjahr
Ganz­jäh­rig regel­mä­ßig genutz­te Feuerstätten 4
Regel­mä­ßig in der übli­chen Heiz­pe­ri­ode genutz­te Feuerstätten 3
Mehr als gele­gent­lich, aber nicht regel­mä­ßig genutz­te Feuerstätten 2
Gele­gent­lich genutz­te Feu­er­stät­ten (maxi­mal 30 mal im Jahr für nicht län­ger als 5 Betriebsstunden) 1
Betriebs­be­rei­te (am Schorn­stein ange­schlos­sen), jedoch dau­ernd unbe­nutz­te Feuerstätte 1

Gut zu wissen

Die Rei­ni­gung Ihrer Feu­er­stät­te, egal ob Kamin­ofen, Kachel­ofen, Küchen­herd, usw., sowie die dazu­ge­hö­ren­den Ver­bin­dungs­stü­cke (Rauch­roh­re) soll­ten eben­falls regel­mä­ßig gerei­nigt wer­den. Hier­für gibt es kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge, der Betrei­ber der Feu­er­stät­te ist hier­für selbst verantwortlich.

Ger­ne kön­nen Sie uns mit einer unse­rer ursprüng­lichs­ten Tätig­kei­ten beauf­tra­gen. Mit moderns­tem Werk­zeug (Hoch­leis­tungs­staub­sauger, Kehr­has­peln, bieg­sa­men Wel­len) rei­ni­gen wir Ihre Feu­er­stät­te fach­män­nisch und sauber.

Spre­chen Sie uns ein­fach an oder neh­men Sie ganz unver­bind­lich Kon­takt mit uns auf.