buehler_immissionsschutz

Immissionsschutz –
Wichtig für Mensch und Natur.

Kein Gesetz für Umwelt und Geldbörse

Vom Gesetz­ge­ber wur­de die Bun­des-Immis­si­ons­schutz-Ver­ord­nung, kurz 1. BImSchV erneu­ert. Damit wur­de neben vie­len ande­ren Din­gen die jah­re­lang bewähr­te jähr­li­che Abgas­mes­sung an Gas– und Ölhei­zun­gen geän­dert. Hier zei­gen wir Ihnen die damit ver­bun­den Vor– und Nach­tei­le für den Umwelt­schutz und Ihre Geld­bör­se kurz auf.

Die Vor­tei­le

Die Mess­in­ter­val­le Ihrer Hei­zung wur­den vom Gesetz­ge­ber ver­län­gert. Wenn Ihre Hei­zung älter ist als 12 Jah­re, so wird die­se nur noch im zwei­jäh­ri­gen Rhyth­mus gemes­sen. Ist Ihre Hei­zungs­an­la­ge nicht älter als 12 Jah­re, sogar nur noch alle drei Jah­re. So spa­ren Sie auf den ers­ten Blick Kos­ten sowohl bei Gas‑, als auch bei Ölheizungen.

Die Nach­tei­le

Die bis­lang jähr­lich durch­ge­führ­te Immis­si­ons­schutz­mes­sung hat Sie bis­her immer zuver­läs­sig und neu­tral dar­über infor­miert, ob Ihre Hei­zungs­an­la­ge wirt­schaft­lich ein­ge­stellt ist. So konn­ten Sie einen unnö­tig hohen Ener­gie­ver­brauch ver­mei­den, damit bares Geld an teu­ren Ener­gie­kos­ten ein­spa­ren und die Umwelt scho­nen. Zukünf­tig erhal­ten Sie die­se Infor­ma­ti­on nur noch alle 2 bzw. 3 Jah­re und kön­nen nicht mehr zeit­nah auf einen erhöh­ten Ener­gie­ver­brauch reagie­ren. Die Zahl der Bean­stan­dun­gen und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten in den Jah­ren der gesetz­li­chen Mes­sun­gen wird sich zukünf­tig stark erhö­hen, soviel steht fest.

Frei­wil­li­ge Messung

Wir bie­ten Ihnen bei unse­rem Besuch selbst­ver­ständ­lich auch eine frei­wil­li­ge, jähr­li­che Mes­sung an und erklä­ren Ihnen die fest­ge­stell­ten Mess­wer­te. Wir sor­gen dafür, dass Ihre Feu­er­stät­te opti­mal betrie­ben wird, der Brenn­stoff­ver­brauch gesenkt wird und somit Ihr Geld­beu­tel und die Umwelt geschont wer­den. Eine Über­sicht der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Mess­in­ter­val­le fin­den Sie in unse­rem Informationsportal.

Zu den Messintervallen…

Defi­ni­tio­nen

Immis­si­ons­schutz
Schutz der Men­schen, der Tie­re und Pflan­zen, der Böden, des Was­sers, der Atmo­sphä­re sowie Kul­tur und sons­ti­ger Sach­gü­ter vor schäd­li­chen Umwelt­ein­wir­kun­gen. Bei geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­gen Anla­gen Schutz vor Gefah­ren, erheb­li­chen Nach­tei­len und Beläs­ti­gun­gen, die auf ande­re Wei­se her­bei­ge­führt wer­den. Vor­beu­gung vor dem Ent­ste­hen schäd­li­cher Umwelteinwirkungen.

Emis­sio­nen 
Die von einer Anla­ge aus­ge­hen­den Luft­ver­un­rei­ni­gun­gen, Geräu­sche, Erschüt­te­run­gen, Licht, Wär­me, Strah­len und ähn­li­chen Erscheinungen.

Luft­ver­un­rei­ni­gun­gen
Ver­än­de­run­gen der natür­li­chen Zusam­men­set­zung der Luft, ins­be­son­de­re durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aero­so­le (die feins­te Ver­tei­lung fes­ter oder flüs­si­ger Stof­fe in Gas), Dämp­fe oder Geruchsstoffe.